1. AGB Brennholz­handel

1. BRENNHOLZ

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FAGUS Holzhandel GmbH (nachfolgend: Verkäufer) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Mit der Bestätigung des Auftrages, durch den Käufer, mündlich oder schriftlich, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.


§ 1 Vertragsabschluss

Die Angebote auf unserer Website sind stets unverbindlich und freibleibend, d.h. sie sind nur als Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage durch den Käufer zu verstehen.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden.
Auch telefonische Aufträge sind für Käufer und Verkäufer bindend.


§ 2 Lieferbedingungen, Versandkosten

Unsere Preise gelten ab Lager.
Anfallende Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt. Der Verkäufer liefert die Ware, gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Abladeort für die Ware gut zugänglich ist und dass mögliche Störfaktoren beseitigt sind. Ein eventueller Transport (sofern möglich) über das Gelände des  Kunden erfolgt ausschließlich auf dessen Gefahr. Der Fahrer alleine entscheidet, ob er diesen eventuellen Weitertransport ausführt.
Die bei Nichtannahme der Ware oder kundenverursachten Lieferverzögerungen entstehenden Kosten  hat im vollen Umfang der Kunde zu tragen. (Lagerkosten, erneute Zustellung, Rücktransport)
Teillieferungen durch den Verkäufer sind in zumutbarem Umfange zulässig.
Der Liefertermin wird individuell vereinbart. Sofern der Verkäufer den Liefertermin nicht einhalten kann, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, (Nichtverfügbarkeit der Ware, Ausfall von Maschinen und Fahrzeugen etc. ), wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten;


§ 3. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort fällig, und in bar bei Lie¬fe¬rung oder gegen Vorkasse zu entrichten. Eventuelle Änderungen der Zahlungsmodalitäten müssen bei Auftragsvergabe vom Käufer ausdrücklich angefragt und durch den Verkäufer akzeptiert werden.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer, nach vorheriger Mahnung, berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. herauszuverlangen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Die Kosten für einen etwaigen Rücktransport gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Mängeln oder sonstigen Beanstandungen darf die Zahlung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.


§ 4. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Die Eigenschaften der Ware, insbes. Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf gelieferte Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Stellt der Käufer Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Der Käufer hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.


§ 5. Widerrufsbelehrung

Kunden steht bei Verträgen, die per Telefon, E-Mail, Fax oder über die Internetseite geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Dieser Widerruf muss mindestens 8 Tage vor der geplanten Lieferung beim Anbieter eingehen und durch diesen bestätigt werden.


§ 6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen mit dem Kunden ist der Sitz des Verkäufers.


§ 7. Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen, personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes DSGVO lediglich zur Erfüllung des aktuellen und auch eventuell nachfolgender Verträge erhebt, verarbeitet und speichert, etwa zur ordnungsgemäßen Zustellung von Waren an die vom Kunden angegebene Adresse oder zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten an den Käufer.



2. AGB SANITÄR-HEIZUNGS- KLIMATECHNIK

Allgemeine Regelungen
Unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Geschäfte zwischen der Fagus Holzhandel GmbH, Meisterbetrieb für Sanitär- Heizung- Klimatechnik, Auf der Schies 25, 66557 Illingen, und seinen Auftraggebern.
Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.


1. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist der Fagus Holzhandel GmbH von höchster Bedeutung. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir Daten speichern und wie wir diese verwenden. In unserer Datenschutzerklärung geben wir Ihnen Auskunft darüber, an welchen Stellen wir Informationen von Ihnen erheben und wie wir diese nutzen.


2. Angebote und Unterlagen:

Angebote, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen, die von uns erstellt und gefertigt wurden, dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich, auf unser Verlangen hin, an uns zurückzureichen.
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


3. DIN- Vorschriften

Alle Arbeiten werden von uns nach den gesetzlich vorgeschriebenen allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Wir lehnen hiermit jegliche Mängelrügen und Gewährleistungen, die die Auslegung, Interpretation, Mehrfachdeutungen und Meinungen, Nichtdurchführbarkeit sowie Schnittstellenkooperationsmängel anderer Gewerke der DIN betreffen, ausdrücklich ab.


4. Durchführung des Bauvorhabens:

Alleinig weisungsbefugt uns gegenüber ist nur der Auftraggeber/in persönlich.
Absprachen und Änderungen bezüglich Konstruktionen, Maßen, Zusatzarbeiten, Dienstleistungen etc. werden ausdrücklich nur zwischen unserem Bauleiter und dem Auftraggeber/in besprochen und umgesetzt. Alle Änderungswünsche Ihrerseits müssen schriftlich fixiert werden.


5. Abweichungen vom Kostenvoranschlag:

Änderungswünsche des Auftraggebers während der Bauphase werden gesondert in Rechnung gestellt.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert bzw. notwendig, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.


6. Kernbohrungen:

Zur Erstellung bautechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten müssen zur Unterbringung notwendiger Installationen und Rohrleitungssysteme, je nach Erforderlichkeit, evtl. Kernbohrarbeiten durchgeführt werden. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Das Durchdringen von Mauerwerk, Betondecken, Fundamenten, Stürzen, etc. hat evtl. Auswirkungen auf die Tragfähigkeit und die bauphysikalischen Eigenschaften. Diese Auswirkungen sind von uns nicht zwingend zu erkennen, auch können wir diese nicht bewerten. Etwaige daraus resultierende Schwächungen und Schäden und sich hieraus ergebende Mängelrügen bzw. Gewährleistungsansprüche lehnen wir ausdrücklich ab und verweisen auf die zuständigen Gewerke, wie Statiker etc.
Die FAGUS Holzhandel GmbH, Fachbereich Sanitär- Heizung- Klimatechnik haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.


7. Schäden am Mauerwerk u. alten Leitungen:

Für Schäden, die während der Sanierung am Mauerwerk oder der Montageumgebung – bedingt durch zu dünnes Mauerwerk, sich herausdrückende Steine, sowie generelle statische Problematiken der Konstruktionen etc. entstehen, übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung.
Gleiches gilt für alte Rohrleitungen des Heizungs- und Sanitärgewerkes, insbesondere alte Lötstellen, Lochfraß, Oxidationen, mangelhafte Gewindeverpackungen und Dichtungen, lose Verschraubungen etc.
Das Schließen der durch unsere Sanierungsarbeiten entstandenen Durchbrüche, Fräsungen oder Schlitze etc. gehört nicht zu unserem Leistungsumfang


8. Produkt-Wartungen

Wir verweisen ausdrücklich auf die Bedienungsanleitungen, die dem Kunden übergeben wurden, die Produkbeschreibungen und die einzuhaltenden Wartungsintervalle für sämtliche von uns gelieferten/installierten Produkte.
Nach Auftragserteilung führen wir diese Wartungen gerne aus.


9. Zahlungsbedingungen und Verzug

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig,
Zahlungseingang, ohne Abzüge bei uns, spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung.
Pauschale Abschlags/Teilzahlungen erfolgen so, wie im Auftrag vereinbart. Sie sind ebenfalls sofort fällig, Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Die Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen behalten wir uns vor.
Der Auftraggeber/in kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.


10. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Angebots, ohne Angabe von Gründen, Ihren Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dies mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E -Mail) tun.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der bereits ausgeführten Aufwendungen, die zur Erfüllung des Auftrages entstanden sind.


11. Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gem. §§ 946 ff. BGB vorliegt, behalten wir uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum vollständigen Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.


10. Sachmängel

Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch den Auftraggeber.
Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach der Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. von Dichtungen) entstanden sind.


12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht am Gegenstand des Werkvertrages selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Auftragnehmer), seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;


13. Eigentumsvorbehalt

Erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung incl. sämtlicher Kosten geht die Ware in das Eigentum des Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt darf sie nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Liefergegenstand, bei Einfügung, nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder des Grundstücks wird.


Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.


Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Werden die vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers schon jetzt an den Auftragnehmer ab.


14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Illingen


Fagus Holzhandel GmbH
Auf der Schies 25
66557 Illingen


Tel. 06825/498702
Fax: 06825/498701
E-Mail: fagus-holzhandel@web.de
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102227